Aktuell
Revision der Verordnung über das Einwassern von Booten
Alle immatrikulierten Boote, die auf dem im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees einwassern oder verkehren, benötigen eine gültige Einwasserungsbewilligung.
Wie erhalte ich eine Einwasserungsbewilligung?
Ihr Boot hat ein ZG-Kontrollschild und verkehrt bereits auf dem Zugersee. Sie waren vorgängig auf keinem anderen Gewässer:
- Deklarieren Sie den Zugersee einmalig als Ihr Heimgewässer auf der Meldeplattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz.
- Sie erhalten automatisch eine Einwasserungsbewilligung per Mail von „noreply@aspcloud.ch“. Die Bewilligung bleibt so lange gültig, bis Sie das Gewässer wechseln. Führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.
Hinweis: Alle Bootshalterinnen und Bootshalter mit ZG-Kontrollschild haben im Februar 2025 eine Aufforderung zur Selbstdeklaration per Briefversand erhalten.
Ihr Boot war zuvor auf einem anderen Gewässer und soll nun in den Zugersee einwassern:
- Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel online über das bereitgestellte Meldeformular. Die zentrale Meldeplattform wird von der Organisation Umwelt Zentralschweiz gehostet und von allen Kantonen mit Schiffsmelde- und Reinigungspflicht genutzt.
- Nach der Meldung erhalten Sie die Aufforderung, Ihr Boot von einer autorisierten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen zu lassen.
- Sobald die Reinigungsstelle die Reinigung bestätigt, erhalten Sie automatisch Ihre Einwasserungsbewilligung per E-Mail von „noreply@aspcloud.ch“. Sie können Ihr Boot nun einwassern. Die Einwasserungsbewilligung bleibt gültig, bis Sie das Gewässer erneut wechseln. Führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.
Hinweis: Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.
Nautische Anlässe
- Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen wie Regatten oder Trainings, die von Vereinen organisiert werden.
- Für Boote, die das Gewässer nicht wechseln, bleibt eine bestehende Einwasserungsbewilligung auch für die Teilnahme am nautischen Anlass gültig. Eine Reinigung oder Kontrolle ist nicht erforderlich.
- Führt ein Boot für die Teilnahme an einer nautischen Veranstaltung einen Gewässerwechsel durch, muss dieser auf der Plattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz gemeldet werden. Für die meisten Bootstypen reicht eine fachgerechte Selbstreinigung aus. Die Veranstalter sind entsprechend instruiert und kontrollieren das Boot am Tag des nautischen Anlasses. Nur wenige Bootstypen erfordern eine Reinigung durch eine autorisierte Reinigungsstelle.
Einwasserungsverbot für Wanderboote (Boote ohne ZG-Kontrollschilder)
Die Zuger Gewässer sind wichtiger Lebensraum für diverse heimische und schützenswerte Tier- und Pflanzenarten. Durch die Nutzung von Booten in verschiedenen Gewässern besteht jedoch die Gefahr, dass gebietsfremde invasive Arten (sogenannte aquatische Neobiota) in den Kreislauf gelangen. Dazu zählen Arten wie die Quaggamuschel, der Dreistachelige Stichling (Fisch) oder das Schmalrohr (Unterwasserpflanze). Ihre Einschleppung in Gewässer bedroht die heimische Unterwasserflora und -fauna und führt zu erheblichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Schäden.
Im Zugersee wurde im Juli 2024 trotz einer schnellen Umsetzung diverser Präventionsmassnahmen gegen die Quaggamuschel erstmals diese invasive Muschelart nachgewiesen. Um eine Ausbreitung der Quaggamuschel auf andere Seen wie den Ägerisee zu verhindern und die Zuger Seen vor weiteren invasiven Arten zu schützen, ist es wichtig, die bisher veranlassten Schutzmassnahmen weiterzuführen. Bereits im vergangenen Jahr wurde eine Bootsreinigungspflicht sowie eine Bewilligungspflicht für gewässerwechselnde Boote verordnet. Denn besonders Freizeitschiffe, die in unterschiedlichen Gewässern eingesetzt werden, gelten als potenzielle Verbreiter von aquatischen invasiven Neobiota.
Gefährliche Quaggamuschel erstmals im Zuger- und Vierwaldstättersee entdeckt – was nun für Boots- und Schiffsbesitzer gilt
Im Zuger- und Vierwaldstättersee sind invasive Quaggamuscheln nachgewiesen worden. Das hat Konsequenzen: Ab Anfang August gilt neu in allen Zentralschweizer Kantonen eine Schiffsmelde- und
-reinigungspflicht. Der Kanton Obwalden geht sogar noch weiter.
Bericht in der Zuger Zeitung lesen.

Seechue Berky
Um den Algenbewuchs zu kontrollieren, hat die HBK ein Mähboot angeschafft


Mähboot
Der starke Algenbewuch im Hafen und am Steg hab die HBK zum Haneln veranlasst. Nach Abklärunge mit den entsprechenden Behörden wurde ein Mähboot angeschaft, damit die Situation ab diesem Jahr verbessert werden kann.
Sanierung der Bojenfelder
Die Bojenfelder West und Ost wurden einer Sanierung unterzogen.


Neue Ketten für 83 Bojen
Im Rahmen einer Sanierung wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Divework GmbH bei 83 Bojen das Kettengeschirr ersetzt.
Fazit und ersetzte Teile:
Ketten neu 13 mm
3.25 t verzinkte Schäkel mit Sicherung
Verzinkte Drehwirbel mit grossem Auge
Teilersatz der kleinen und defekten Bojen
Sichtverhältnisse unter Wasser, ca. 2-3 m
Vorsicht! Blinde Passagiere
Helfen Sie mit, die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten in unseren Gewässern zu verhindern!

Worum geht es?
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Auch aus Aquarien oder Gartenteichen gelangen immer wieder gebietsfremde Tiere oder Pflanzen in unsere Gewässer.