Mit den wärmeren Temperaturen werden viele Schiffe und Boote nach der Winterpause wieder zu Wasser gelassen. Dabei besteht die Gefahr, dass beim Wechsel zwischen verschiedenen Gewässern unbemerkt Muscheln, Larven oder Pflanzenreste transportiert werden.
Diese sogenannten invasiven Organismen können heimische Arten verdrängen und Ökosysteme schädigen. Um das zu verhindern, gilt im Kanton Zug eine gesetzliche Melde- und Reinigungspflicht für Boote beim Gewässerwechsel. Wasserfahrzeuge müssen vor dem Einwassern gründlich gereinigt und entsprechend gemeldet werden.
So leisten Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Gewässer.