Alle immatrikulierten Boote, die auf dem im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees einwassern oder verkehren, benötigen eine gültige Einwasserungsbewilligung.
Wie erhalte ich eine Einwasserungsbewilligung?
Ihr Boot hat ein ZG-Kontrollschild und verkehrt bereits auf dem Zugersee. Sie waren vorgängig auf keinem anderen Gewässer:
Hinweis: Alle Bootshalterinnen und Bootshalter mit ZG-Kontrollschild haben im Februar 2025 eine Aufforderung zur Selbstdeklaration per Briefversand erhalten.
Ihr Boot war zuvor auf einem anderen Gewässer und soll nun in den Zugersee einwassern:
Hinweis: Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.
Nautische Anlässe