Revision der Verordnung über das Einwassern von Booten

Bestimmungen Zugersee

Alle immatrikulierten Boote, die auf dem im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees einwassern oder verkehren, benötigen eine gültige Einwasserungsbewilligung.

Wie erhalte ich eine Einwasserungsbewilligung? 

Ihr Boot hat ein ZG-Kontrollschild und verkehrt bereits auf dem Zugersee. Sie waren vorgängig auf keinem anderen Gewässer:

  • Deklarieren Sie den Zugersee einmalig als Ihr Heimgewässer auf der Meldeplattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz. 
  • Sie erhalten automatisch eine Einwasserungsbewilligung per Mail von „noreply@aspcloud.ch“. Die Bewilligung bleibt so lange gültig, bis Sie das Gewässer wechseln. Führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.

Hinweis: Alle Bootshalterinnen und Bootshalter mit ZG-Kontrollschild haben im Februar 2025 eine Aufforderung zur Selbstdeklaration per Briefversand erhalten. 

Ihr Boot war zuvor auf einem anderen Gewässer und soll nun in den Zugersee einwassern:

  • Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel online über das bereitgestellte Meldeformular. Die zentrale Meldeplattform wird von der Organisation Umwelt Zentralschweiz gehostet und von allen Kantonen mit Schiffsmelde- und Reinigungspflicht genutzt.
  • Nach der Meldung erhalten Sie die Aufforderung, Ihr Boot von einer autorisierten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen zu lassen. 
  • Sobald die Reinigungsstelle die Reinigung bestätigt, erhalten Sie automatisch Ihre Einwasserungsbewilligung per E-Mail von „noreply@aspcloud.ch“. Sie können Ihr Boot nun einwassern. Die Einwasserungsbewilligung bleibt gültig, bis Sie das Gewässer erneut wechseln. Führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.

Hinweis: Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

Nautische Anlässe

  • Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen wie Regatten oder Trainings, die von Vereinen organisiert werden.
  • Für Boote, die das Gewässer nicht wechseln, bleibt eine bestehende Einwasserungsbewilligung auch für die Teilnahme am nautischen Anlass gültig. Eine Reinigung oder Kontrolle ist nicht erforderlich.
  • Führt ein Boot für die Teilnahme an einer nautischen Veranstaltung einen Gewässerwechsel durch, muss dieser auf der Plattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz gemeldet werden. Für die meisten Bootstypen reicht eine fachgerechte Selbstreinigung aus. Die Veranstalter sind entsprechend instruiert und kontrollieren das Boot am Tag des nautischen Anlasses. Nur wenige Bootstypen erfordern eine Reinigung durch eine autorisierte Reinigungsstelle.

Link zur Infoseite Schiffsreinigungspflicht

Link zur neuen Einwasserungsverordnung