Einwasserungsverbot für Wanderboote (Boote ohne ZG-Kontrollschilder)

Die Zuger Gewässer sind wichtiger Lebensraum für diverse heimische und schützenswerte Tier- und Pflanzenarten. Durch die Nutzung von Booten in verschiedenen Gewässern besteht jedoch die Gefahr, dass gebietsfremde invasive Arten (sogenannte aquatische Neobiota) in den Kreislauf gelangen. Dazu zählen Arten wie die Quaggamuschel, der Dreistachelige Stichling (Fisch) oder das Schmalrohr (Unterwasserpflanze). Ihre Einschleppung in Gewässer bedroht die heimische Unterwasserflora und -fauna und führt zu erheblichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Schäden.

Im Zugersee wurde im Juli 2024 trotz einer schnellen Umsetzung diverser Präventionsmassnahmen gegen die Quaggamuschel erstmals diese invasive Muschelart nachgewiesen. Um eine Ausbreitung der Quaggamuschel auf andere Seen wie den Ägerisee zu verhindern und die Zuger Seen vor weiteren invasiven Arten zu schützen, ist es wichtig, die bisher veranlassten Schutzmassnahmen weiterzuführen. Bereits im vergangenen Jahr wurde eine Bootsreinigungspflicht sowie eine Bewilligungspflicht für gewässerwechselnde Boote verordnet. Denn besonders Freizeitschiffe, die in unterschiedlichen Gewässern eingesetzt werden, gelten als potenzielle Verbreiter von aquatischen invasiven Neobiota.